FEEDBACKS

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Kathrin Boron
4fache Olympiasiegerin, 9fache Weltmeisterin im Rudern
Inhaberin eTraining-Potsdam

"Ich habe miha bodytec und das EMS-Ganzkörperkonzept vor ca. 3 Jahren auf der FIBO in Essen kennen gelernt. Zu dem Zeitpunkt war ich noch aktive Leistungssportlerin und dementsprechend skeptisch. Schließlich habe ich 20 Jahre Erfahrungen in Sachen Sport und konnte nicht glauben, dass zwanzig Minuten pro Wochen ausreichen, um die bekannten Ergebnisse zu erzielen. Den größten Erfolg spüre ich in meinem Rücken. Ich hatte, bedingt durch die hohe körperliche Belastung des Ruderns, immer starke Beschwerden im gesamten Rücken. Ausgiebige Spaziergänge oder langes Stehen bei Veranstaltungen waren für mich nicht denkbar. Heute bin ich beschwerdefrei! Sensationell!"

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Otto Brackhan
Personal Trainer 

„Die Effizienz des Trainings mit dem miha bodytec ist einfach unschlagbar. Mit unglaublich wenig Zeitaufwand solche Erfolge im muskulären Bereich zu erzielen ist bezeichnend und mehrfach beschrieben. Was mich persönlich nachhaltig beeindruckt hat, ist die Tatsache, dass ich meinen stetigen „Begleiter“, ein immer wiederkehrendes  Kribbeln im linken Fuß nach einem alten Bandscheibenvorfall nach nur sechs Trainingseinheiten mit dem miha bodytec system komplett  „abschütteln“ konnte. Überzeugender kann ein Training nicht sein.


Bei meinen Kunden überzeugt mich der miha bodytec in dem Moment, wo er das Lächeln auf ihren Gesichtern erzeugt, weil das Training völlige Begeisterung bei ihnen auslöst. Diese Quote der Begeisterung ist extrem hoch, so dass die weitere Zusammenarbeit natürlich sehr einfach ist. Vor allem hat wirklich jeder seine persönlichen Erfolge, die er mit einem herkömmlichen Training jahrelang gesucht hat. Diese Fakten und die Begeisterung bei allen, die mit dem Gerät trainieren, runden mein ganzheitliches Training mit den Kunden erfolgreich und überzeugend ab."

www.ottobrackhan.de

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Sven Hacker & Peter Giese
Formwandler Berlin

“Bis zur Gründung unseres Fitnessstudios "Formwandler" in Berlin / Prenzlauer Berg trainierten wir in den unterschiedlichsten EMS-Studios und "probierten" die wenigen Hersteller für EMS-Trainingsgeräte ausführlich aus.

Der Entschluss mit miha bodytec zusammenzuarbeiten war letztendlich die logische Konsequenz aus all unseren Erfahrungen. miha bodytec überzeugt nicht nur durch äußerst attraktives Industriedesign und überdurchschnittliche Produktqualität, sondern auch durch überragenden Kundensupport und Service: Kein Problem das nicht gelöst, keine Reklamation die nicht super schnell bearbeitet und keine Frage die nicht beantwortet wird.

Als Anwender kann ich meinen Kunden (neben den schon an anderer Stelle ausführlich beschriebenen Erfolgen durch das Training) somit immer eine funktionierende EMS-Ausstattung ohne Ausfallzeiten oder nervige Defekte garantieren.

Weiterhin überzeugt miha bodytec bis heute auch durch fachliche Kompetenz, regelmäßige Fortbildungsangebote, Netzwerktreffen und Informationen zu den neuesten Studien und Marketingmöglichkeiten.

An dieser Stelle also ein großes Lob an das gesamte Team von miha bodytec - weiter so!!!"

www.formwandler-berlin.de

Wir besuchen Sie gerne!
miha bodytec informiert Sie gerne über die Umsetzungsmöglichkeiten in Ihrer Einrichtung.

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Allgemeine Geschäfts-/ Lieferbedingungen der miha bodytec GmbH

 

General Terms and Conditions of Supply of miha bodytec GmbH

  • § 1 Geltung
    (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt,sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
    (2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir inKenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Ware durchführen.
    (3) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
  • § 2 Angebot, Annahme
    Sofern die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, sind wir berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochenanzunehmen.
  • § 3 Preise, Zahlung
    (1) Unsere Preise verstehen sich ab Werk (EXW) Augsburg (Incoterms 2010), zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer undausschließlich der Kosten für Verpackung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
    (2) Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsenin Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Zahlt der Käufer trotz Zahlungsverzug und trotzMahnung den ausstehenden Kaufpreis nicht innerhalb von 15 Tagen nach Versendung der Mahnung, ist die miha bodytec GmbHberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 25% des Bestellwerts zu verlangen,wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens freisteht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadensbehalten wir uns vor.
  • § 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung
    Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachungvon Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
  • § 5 Lieferung
    (1) Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    (2) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Käufers sind wir zum Ersatz desdaraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt desAnnahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Käufer über.
  • § 6 Gefahrübergang, Versendung
    Bei Versendung der Ware auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung derWare im Zeitpunkt der Absendung auf den Käufer über.
  • § 7 Eigentumsvorbehalt
    (1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen verbleibt die Ware in unserem Eigentum. Bei Vertragsverletzungen des Käufers,einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
    (2) Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
    (3) Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn dieWare mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
    (4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt.In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nacheiner evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderungselbst einzuziehen, bleibt der Käufer auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtenwir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, keinAntrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.
    (5) Soweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, dieSicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufers freizugeben.
  • § 8 Einweisung und Inbetriebnahme
    Die Ware darf nur nach Einweisung, d.h. nach entsprechender Schulung über die richtige Verwendung der Ware und deren Wirkungsweise,und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften in Betrieb genommen werden.
  • § 9 Garantie, Gewährleistung, Verschleiß
    (1) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldetenUntersuchungs- und Rügeobliegenheiten.
    (2) Für das Elektro-Stimulationsgerät miha bodytec übernimmt die miha bodytec GmbH gegenüber ihrem unmittelbaren Vertragspartnerinnerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab Lieferung die Garantie der Mangelfreiheit. Die Garantie gilt nur gegenüberdem unmittelbaren Vertragspartner der miha bodytec GmbH und ist nicht an das Gerät gebunden. Die Garantie erlischt daher beiWeiterverkauf des Geräts. Darüber hinaus erlischt die Garantie bei unsachgemäßer Behandlung, fehlerhafter Montage und mechanischerBeschädigung (Gewalteinwirkung auf das Gerät). Erlischt die Garantie, gelten ausschließlich die Gewährleistungsrechte dernachfolgenden Abs. 5-7.
    (3) Bei Eintritt eines Garantiefalls innerhalb des Garantiezeitraums von 2 Jahren wird die miha bodytec GmbH das defekte Gerät ersetzen.Zubehörteile, die nicht im Auslieferumfang enthalten waren, fallen nicht unter diese Garantie.
    (4) Für Zubehör übernimmt die miha bodytec GmbH keine Garantie. Es gelten die in nachfolgenden Abs. 5-7 enthaltenen Regelungenfür die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.
    (5) Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüchebestehen nicht bei unsachgemäßer Behandlung, fehlerhafter Montage und mechanischer Beschädigung (Gewalteinwirkungauf das Gerät).
    (6) Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder ist zur Lieferung einermangelfreien Sache berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vomVertrag zurückzutreten.
    (7) Bei Verschleißteilen sind die Gewährleistungsrechte des Käufers ausgeschlossen.
  • § 10 Haftung
    (1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wirnach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzungvorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    (2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzbleiben unberührt.
    (3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
  • § 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    (1) Alle Geschäfte, auf die diese Verkaufsbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschlandund Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    (2) Erfüllungsort für die Lieferung und die Nacherfüllung sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhangmit diesem Vertrag ist Augsburg, Deutschland.
    (3) Im Falle von Abweichungen zwischen den Regelungen der deutschen Fassung und der englischen Fassung gelten die in der deutschenFassung enthaltenen Regelungen.
 
  • § 1 Application
    (1) These terms and conditions of sale shall apply exclusively. Differing or contrary terms shall not apply except if expressly agreedupon in writing.
    (2) These terms and conditions of sale shall also govern all future transactions between the parties and shall also apply if we performdelivery despite our knowledge of differing or contrary terms.
    (3) These terms and conditions of sale shall only apply vis-à-vis merchants, governmental entities, or special governmental estateswithin the meaning of sec. 310 para. 1 BGB (German Civil Code).
  • § 2 Offer, Acceptance
    Insofar as the order constitutes an offer within the meaning of § 145 BGB we are entitled to accept the offer within two weeks.
  • § 3 Prices, Payment
    (1) Prices are ex works Augsburg (EXW, Incoterms 2010), exclusive of the respective statutory VAT and exclusive of costs for packaging,except as otherwise expressly agreed upon.
    (2) The purchase price is due and payable net within 10 days from the date of the invoice. From the due date interest for delay of 8percentage points per year above the respective base interest rate p. a. will be charged. If the purchaser is in delay of payment andfails to pay the outstanding purchase price despite a reminder within a period of 15 days following the date of mailing the reminder,miha bodytec GmbH will be entitled to withdraw from the contract and to demand liquidated damages in an amount equal to 25% ofthe order value, provided that the customer has the right to provide evidence of lower damage. We reserve all rights to claim furtherdamages for delay.
  • § 4 Offset, Retention
    The purchaser shall be entitled to offset only insofar as the purchaser’s counterclaim is undisputed or has been finally determined by acourt. The purchaser is entitled to claim rights of retention only to the extent such rights are based on the same transaction.
  • § 5 Delivery
    (1) Delivery is conditioned upon timely and proper performance of all duties of the purchaser. Defences based on non-performanceof the contract are reserved.
    (2) In case of default in acceptance or other intentional or negligent breach of duties to cooperate by the purchaser we are entitledto claim any resulting damage including but not limited to additional expenses, if any. Further damages are reserved. In this case,the risk of loss or damage to the products passes to the purchaser at the time of such default in acceptance or other breach of dutyto cooperate.
  • § 6 Passing of Risk, Shipment
    If the purchaser requests shipment of the products the risk of loss or damage to the products passes to the purchaser upon dispatch.
  • § 7 Retention of Title
    (1) We retain title to the products until receipt of all payments in full. In case of breach of contract by the purchaser including, withoutlimitation, default in payment, we are entitled to take possession of the products.
    (2) The purchaser shall handle the products with due care, maintain suitable insurance for the products and, to the extent necessary,service and maintain the products.
    (3) As long as the purchase price has not been completely paid, the purchaser shall immediately inform us in writing if the productsbecome subject to rights of third persons or other encumbrances.
    (4) The purchaser may resell products subject to the above retention of title only in the course of his regular business. For this case,the purchaser hereby assigns to us all claims arising out of such resale, whether the products delivered by us subject to retention oftitle have been processed or not. Notwithstanding our right to claim direct payment the purchaser shall be entitled to receive thepayment on the assigned claims. To this end, we agree to not demand payment on the assigned claims to the extent the purchasercomplies with all his obligations for payment and does not become subject to an application for insolvency or similar proceedings orto any stay of payments.
    (5) Insofar as the above securities exceed the secured claim by more than 10%, we are obligated, upon our election, to release suchsecurities upon the purchaser’s request.
  • § 8 Instructions and Putting into Operation
    The products may only be put into operation following instructions, i.e. after training on the proper use and the mode of operation ofthe product has been provided, and in compliance with safety procedures.
  • § 9 Guarantee, Warranty, Wear and Tear
    (1) Precondition for any warranty claim of the purchaser is the purchaser’s full compliance with all requirements regarding inspectionand objection established by sec. 377 HGB (German Commercial Code).
    (2) A guarantee is given by miha bodytec GmbH to its direct contract partner that the electrical muscle stimulation device miha bodytecwill not have defects for a period of two years from the date of delivery. This guarantee is given solely to the direct contract partner ofmiha bodytec GmbH and is not attached to the device. As a consequence, the guarantee will expire in the event that the device is resold.In addition, the guarantee will expire if the device is improperly handled or installed or mechanically damaged (as a consequence ofexternally applied force). Upon expiration of the guarantee solely the warranty rights set forth in paragraphs 5-7 below shall apply.
    (3) If a guarantee case arises within the guarantee period of 2 years, the defective device will be replaced by miha bodytec GmbH. Anyaccessory parts that were not part of the delivery shall not be covered by this guarantee.
    (4) No guarantee is given by miha bodytec GmbH for accessories. The provisions governing the assertion of warranty rights set forthin paragraphs 5-7 below shall apply.
    (5) Warranty claims shall be time-barred after 12 months of the passage of risk. Warranty claims may not be asserted in case of improperhandling or installation or mechanic damage (as a consequence of externally applied force)
    (6) In case of non-conformity of the products the purchaser is entitled to alternative performance in the form of remedy of the defector delivery of conforming products. If such alternative performance has failed, the purchaser is entitled to reduce the purchase priceor to withdraw from the contract.
    (7) The purchaser’s warranty rights shall be excluded for parts that are subject to wear and tear.
  • § 10 Liability
    (1) In case of intent or gross negligence on our part or by our agents or assistants in performance we are liable according to the provisionsof applicable law; the same applies in case of breach of fundamental contract obligations. To the extent the breach of contract isunintentional our liability for damages shall be limited to the typically predictable damage.
    (2) Our liability for culpable damage to life, body or health as well as our liability under the Product Liability Act shall remain unaffected.
    (3) Any liability not expressly provided for above shall be disclaimed.
  • § 11 Applicable Law, Jurisdiction
    (1) All transactions between the parties where these terms and conditions of sale are applicable shall be governed by the laws of theFederal Republic of Germany (excluding the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods).
    (2) Place of performance for delivery and alternative performance and exclusive place of jurisdiction for all disputes arising out of or inconnection with this contract shall be Augsburg, Germany.
    (3) In the event of any discrepancies between the provisions of the German language version and those of the English languageversion, the provisions set forth in the German language version shall prevail.